Mietbedingungen

1 Geltung / Allgemeines

  1. 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Leistungen zwischen der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg und dem Mieter/Käufer. Spätestens mit der Anlieferung der Mietgegenstände am Einsatzort und der Annahme der Geräte durch den Mieter gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Soweit diese Bedingungen einmal zwischen den Parteien vereinbart wurden, gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, es sein denn, die Parteien schließen diese Folge einvernehmlich schriftlich aus. AGB des Auftraggebers erhalten nur Geltung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Im Kollisionsfalle gehen die AGB der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg vor.

  2. 1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur wirksam, wenn ihnen die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  3. 1.3 Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. 2.1 Die Art und der Umfang der von der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg bestätigt werden.

  2. 2.2 Angebote der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und erst durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

  3. 2.3 Werden von dem Mieter Änderungen im Angebot vorgenommen, wird das Angebot ungültig oder die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg erteilt über das geänderte Angebote eine schriftliche Auftragsbestätigung.

  4. 2.4 Erbringt die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg im Auftrag des Mieters Leistungen, welche nicht im Kostenvoranschlag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, handelt es sich um Zusatzbeauftragungen, die zusätzlich abgerechnet werden.

3 Mietzeit

  1. 3.1 Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angebrochene Tage werden, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, als volle Tage berechnet.

  2. 3.2 Die Mietzeit beginnt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort oder deren Abholung bei der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg und endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.

  3. 3.3 Die Rückgabe der Geräte muss am vereinbarten Wochentag zur vereinbarten Uhrzeit erfolgen.

  4. 3.4 Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Hierfür werden die aktuellen geltenden Mietpreise nachberechnet. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, die der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg durch die verspätete Rückgabe entstandenen Folgekosten in vollem Umfang zu ersetzen.

  5. 3.5 Bei nicht vollständig gezahlter Miete steht es der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zu den Vertrag jederzeit einseitig zu kündigen.

4 Versand und Gefahrenübergang

  1. 4.1 Bei der Selbstabholung findet die Gefahrenübergabe mit dem Erhalt und der Rückgabe der Mietartikel statt. Für die fachgerechte Ladungssicherung ist der Abholer selbst verantwortlich. Ausdrücklich ist der Abholer selbst für das Be- und Entladen zuständig. Sollte doch beim ein und Ausladen geholfen werden trägt die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg keine Haftung für Personen und Sachschäden an Mietmaterial und Transportfahrzeugen. Dies wird ausdrücklich im Sinne der Firma untersagt. Sollten Mitarbeiter dennoch helfen, so handeln diese im Sinne des Kunden und haften nicht für oben genannte Schäden.

  2. 4.2 Bei Lieferung und Abholung durch die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg findet die Gefahrenübergabe bei Übergabe und Rückname der Ware an den Mieter statt.

5 Versicherung

  1. 5.1 Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Bei Aufbauten ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsauflagen zu sorgen, so dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Für Verstöße haftet der Mieter auch bei Fahrlässigkeit in vollem Umfang selbst. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg auf Verlangen nachzuweisen.

  2. 5.2 Um sich vor den Folgen von Beschädigung, Diebstahl und Verlust der Mietsache zu schützen, sollte auch in diesem Bereich eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

6 Gebrauch der Mietsache / Pflichten des Mieters

  1. 6.1 Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg.

  2. 6.2 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übergabe der Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Mietsache(n).

  3. 6.3 Der Mieter hat die Mietsache in sorgfältiger und sachgemäßer Art und Weise zu gebrauchen und einzusetzen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Die Mietsache darf ausschließlich von fachkundigem Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.

  4. 6.4 Der Mieter hat für eine störungs- und einwandfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen.

  5. 6.5 Eine Untervermietung der Geräte ist erst nach Absprache mit der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg gestattet.

  6. 6.6 Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

  7. 6.7 Bei allen Miet- und Verkaufsgegenständen behält sich die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg ein Hausrecht so lange vor, bis alle Miet- und Verkaufsgegenstände abgebaut oder restlos bezahlt sind. Die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg behält sich das Recht vor, Mietgegenstände bei jeglichem Zahlungsverzug sofort abzubauen. In einem solchen Fall haftet die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg nicht für wirtschaftliche Verluste oder andere Ansprüche des Mieters, die im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Abbau der Mietsache entstanden sind. Der Mieter trägt die Kosten des Abbaus. Verhindert der Mieter einen Abbau der Mietsache, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe i.H.v. 500,00€ an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zu zahlen.

7 Gewährleistung und Schadensersatz

  1. 7.1 Mängel die beim Aufbau oder der Benutzung auffallen, sind sofort per Foto zu dokumentieren und per E-mail ( etb-evens@t-online.de ) zu senden mit Schilderung des Mangels. Defekte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen werden, um Sicherheit zu gewährleisten und Folgeschäden zu vermeiden. Der Vermieter hat das Recht auszubessern oder eine Minderung des defekten Mietgerätes anzubieten.

  2. 7.2 Für Folgeschäden die durch Mängel des Mietmaterials entstehen, findet keine Haftung durch die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg statt. Der Mieter hat sich bei der Abnahme von einem einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Technische Ausfälle sind höhere Gewalt. Wichtige technische Geräte bei aufwendigen Veranstaltungen empfehlen wir daher ein entsprechendes Backup zu buchen. Beispiel Stromgeneratoren.

  3. 7.3 Alle Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übergabe überprüft hat und einen Mangel der Mietsache der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg unverzüglich anzeigt.

  4. 7.4 Das angebotene Mietmaterial wird regelmäßig, spätestens jedoch bei jeder Ausgabe und Rücknahme kontrolliert und bei Bedarf nachgebessert oder erneuert. Mietmaterial kann grundsätzlich Gebrauchtspuren aufweisen. Ein Anspruch auf Neuwertigkeit besteht nicht.

8 Haftung des Mieters

  1. 8.1 Der Mieter ist der Firma Evettechnik Tobias Bamberg für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

  2. 8.2 Den der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg durch den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung des Mietgegenstands entstandenen Schaden hat der Mieter auch bei Vorliegen höherer Gewalt – zu ersetzen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

  3. 8.3 Wenn die Mietgegenstände durch Fremdeinwirkungen wie Vandalismus beschädigt oder gestohlen werden, ist der Mieter verpflichtet, den der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg entstandenen Schaden zu ersetzen.

  4. 8.4 Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile einschließlich Kleinstzubehör hat der Mieter den Marktpreis an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zu bezahlen.

  5. 8.5 Der Mieter hat die Pflicht, die Mietgegenstände endsprechend durch eine Veranstaltungs- oder andere Versicherung , zu versichern um die Gefahren für höherer Gewalt wie Sturm zu decken. Andernfalls haftet der Mieter für Schäden selber.

  6. 8.6 Der Mieter hat die Pflicht sich vorher über Wetterwarnungen zu informieren und gegebenenfalls die Veranstaltung abzusagen. Das Wetterrisiko trägt allein der Mieter. Werden Mietgegenstände von der Eventtechnik Tobias Bamberg auf- und abgebaut, behält der Mieter weiterhin das Wetterrisiko. Im Falle eines Sturms oder Gewitter hat der Mieter selbst die Pflicht diese abzubauen oder Vorkehrungen zu treffen, um größere Schäden zu vermeiden. Kann der Kunde diese Gegenstände nicht selbst abbauen, hat er die Pflicht, dies vorab in schriftlicher Form mitzuteilen und dies im Notfall dann von Firma Eventtechnik Tobias Bamberg abbauen zu lassen. Dies kann gegen einen entsprechende Vergütung vereinbart werden.

  7. 8.7 Alle Mietgegenstände sind sauber und trocken zurückzugeben, so wie diese herausgegeben wurden. Dies gilt für alle Mietgegenstände, außer die Reinigung ist schriftlich bestätigt. Alle sonstigen Reinigungen sind extra zu vergüten und nicht im Mietpreis enthalten.

    8.8  Sollten die Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß verpackt zurück kommen, so ist die Firme Eventtechnik Tobias Bamberg berechtigt, diesen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

9 Genehmigung und Hängepunkte in Hallen oder Sälen

  1. 9.1 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

  2. 9.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.

  3. 9.3 Die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg kann jederzeit die Einsichtnahme der Genehmigungen verlangen.

  4. 9.4 Kann eine Veranstaltung ganz oder in der vorgesehenen Form nicht durchgeführt werden, weil die Genehmigung fehlt, schuldet der Mieter der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg die volle, vertraglich vereinbarte Miete.

  5. 9.5 Sind durch Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, obliegt es dem Auftraggeber, sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Fall inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben übernimmt die Firma Eventttechnik Tobias Bamberg keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.

10 Lizenzen

  1. 10.1 Anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle falscher Angaben des Veranstalters, die für die Höhe der Gebühren ausschlaggebend sind (z.B. Eintrittshöhe, Raumgröße, Art der Akkustikwiedergabe etc.), haftet allein und in jeder Hinsicht der Veranstalter.

11 Rechte Dritter

  1. 11.1 Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

12 Rücktritt/Widerruf des Mieters

  1. 12.1 Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag oder widerruft der Mieter den Vertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg vor, Stornokosten zu erheben. Bis10 Tage vor dem Event 50 % Ab 3 Tage vor dem Event 100 %

  2. 12.2 Ein Rücktritt oder Widerruf bedarf der Schriftform.

  3. 12.3 Für den Zeitpunkt der Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung maßgebend.

  4. 12.4 Die Stornierungsgebühr wird bei Eingang der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung fällig.

13 Lieferungen

  1. 13.1 Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

14 Sicherheitsleistung

  1. 14.1 Die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg ist berechtigt eine Mietvorauszahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.

15 Zahlungshinweise

  1. 15.1 Der gesamte vereinbarte Mietpreis ist direkt im Anschluss der Fertigstellung (Abholung, Aufbau, Installation) und der Abnahme durch den Auftraggeber oder von diesem bevollmächtigter Personen in bar zu entrichten oder per Vorkasse zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Achtung! Zahlung in bar nur an zuvor bevollmächtigte Personen!

  2. 15.2 Andere Zahlungsvereinbarungen werden nur in schriftlicher Form zugelassen.

  3. 15.3 Wird eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen, gelten die Preise der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg.

  4. 15.4 Die Preise verstehen sich pro Stück/Einheit und, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, als reine Nettopreise in Euro. Zuzüglich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.

  5. 15.5 Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs/einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Kataloge/Preislisten ihre Gültigkeit.

  6. 15.6 Der Mieter tritt ohne weitere Zahlungserinnerung nach Ablauf von 10 Tagen nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die Forderung automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen.

  7. 15.7 In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Dienstleistungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.

16 Rückgabe der Mietsache

  1. 16.1 Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zurückzugeben.

  2. 16.2 Die Mietsachen sind in sauberen, einwandfreien Zustand vollständig zurückzugeben. Die Position Endreinigung bei manchen Produkten ersetzt nicht, dass die Produkte vom Kunden gereinigt zurück kommen müssen. Hier Bedarf es einer zusätzlichen Sonderreinigung durch die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg.

17 Verspätete Rückgabe

  1. 17.1 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

18 Verbrauchsmaterial, Handelsware

  1. 18.1 Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg, auch wenn diese mit anderen Sachen des Mieters oder einer dritten Person vermischt oder verbaut werden.

  2. 18.2 Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

  3. 18.3 Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Vertragspartners. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für Leuchtmittel, die während des Mietzeitraums vom Mieter ersetzt wurden, erfolgt nur gegen Vorlage einer entsprechenden Quittung und Rücklieferung des mutmaßlich defekten Leuchtmittels an die Firma Eventtechnik Tobias Bamberg , wenn sich bei dem Untersuchungsergebnis bestätigt, dass das Leuchtmittel bei Gefahrübergang defekt war.

19 Lieferung und Rücknahmen

  1. 19.1 Lieferkosten werden je gefahrenen KM berechnet und unterscheiden sich je nach Volumen zusätzlich in folgende Kategorien: B / BE / C / CE

  2. 19.2 Lieferung bis Bordstein / Grundstück, soweit gefahrlos befahrbar . Es steht im Ermessen des jeweiligen Fahrers Evtl. Haftungen für Flurschäden werden ausgeschlossen die beim Befahren des Grundstücks / Rasen mit dem Fahrzeug entstehen können.

  3. 19.3 Ist ein Kunde bei der Anlieferung oder Abholung nicht erreichbar, hat der Fahrer die Anweisung nach 15 min warten wieder zu fahren. Zusatzfahrten und Ladungskosten sind voll zu bezahlen.

  4. 19.4 Bei großen Transportgegenständen hat der Kunde einen Be- und Entladehelfer zu stellen. Kann er dies nicht selbst leisten, so muss ein zusätzlicher Mitarbeiter auf Stundenbasis mitfahren.

20 Schlussbestimmungen

  1. 20.1 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Eventtechnik Tobias Bamberg zulässig.

  2. 20.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Amtsgericht Idar-Oberstein.

  3. 20.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Stand: Januar 2024